Wir bieten
Unterstützung bei
Erstellung von
Beratung und Erstellung von Instandhaltungsprogrammen nach EBO § 32 (2) u. § 33 für gleisfahrbare Baumaschinen, Gleiskraftfahrzeugen, Zweiwegefahrzeugen und Anhängerfahrzeugen
ECM2 Instandhaltungsentwicklungsfunktion
ECM3
Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion
ECM4
Instandhaltungserbringungsfunktion
und Entwicklung eines Kompetenzmanagement
Lauffähigkeitsbescheinigung für alle Nebenfahrzeuge / Spezialfahrzeuge in Deutschland bzw. vom Ausland nach Deutschland